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Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle

 

Hans Gottlob RühleHans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen,
Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D.,
gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.

 

Folge 237: Beendigungsvergleich V - Vergütung, Freistellung, Urlaub, Papiere

Der Fall

    Arbeitgeber Agamemnon will nach seiner Rückkehr von Troja seinen Abfallentsorgungsbetrieb verschlanken. Den von ihm gekündigten Arbeitnehmer Orest will er ab sofort nicht mehr sehen. Wie kann das geregelt werden?
    Arbeitnehmer Sysiphos will unbedingt noch den Urlaub der letzten 3 Jahre nachgewährt bekommen. Agamemnon bestreitet den Urlaubsanspruch, bietet aber als Ausgleich eine Erhöhung der Abfindung an.
    Arbeitnehmer Ödipus will seine Papiere haben. Agamemnon behauptet, die Papiere seien weg und verweigert eine Herausgabe an Ödipus. Was kann Ödipus tun?

Die Lösung

1. Freistellung

    Will Agamemnon den Orest nicht mehr sehen und ist Orest damit einverstanden, so empfiehlt sich eine Freistellung unter Anrechnung von Urlaub.
    Formulierungsvorschlag:
    „Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer ab sofort bis zum Ausscheiden unter Fortzahlung der vertraglich geschuldeten Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers sowie unter Anrechnung der bestehenden und noch entstehenden Urlaubsansprüche von jeglicher Arbeitsleistung frei.“

2. Vergütungszahlung

    Die Vergütung bis zum Ausscheidungszeitpunkt muß ordnungsgemäß abgerechnet werden. Dies kann wie folgt formuliert werden:
    „Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bis zum Ausscheidenszeitpunkt ordnungsgemäß abzurechnen, dem Arbeitnehmer die Abrechnungen zu übergeben und die sich daraus ergebenden Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers auszuzahlen.“
    Dies bedeutet, daß auch sämtliche offenen Vergütungsansprüche, egal welcher Art, abzurechnen sind. Sollten andere Regelungen getroffen werden, z.B. ein Wegfall des Weihnachtsgeldes der Jahressonderzahlung oder von Tantiemen, so muß dieses ausdrücklich vereinbart werden.

3. Urlaub

    Da wegen des Resturlaubes oft Streit entsteht, empfiehlt sich dringend eine entsprechende Regelung im Vergleich. Entweder erfolgt eine Freistellung über einen längeren Zeitraum unter Urlaubsverrechnung (s.o.). Wenn zum Ausscheidenszeitpunkt dann immer noch Urlaubsansprüche offen wären, müßten diese abgerechnet und abgegolten werden.
    Ist der Urlaub streitig, so kann der Arbeitgeber zur Beilegung des Streits auch anbieten, z.B. den Abfindungsbetrag zu erhöhen. Da Urlaubsansprüche in der Regel nicht verzichtbar sind, muß dann folgende Formulierung im Vergleich aufgenommen werden:
    „Die Arbeitsvertragsparteien sind sich darüber einig, daß der gesamte Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers tatsächlich gewährt und erledigt ist“.

4. Arbeitspapiere

    Der Arbeitgeber muß bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer dessen ordnungsgemäß ausgefüllte Arbeitspapiere übergeben. Zum Nachweis der Übergabe empfiehlt sich eine Empfangsquittung.
    Formulierungsvorschlag:
    „Der Arbeitgeber übergibt dem Arbeitnehmer zum Ausscheidenszeitpunkt folgende Arbeitspapiere:
    – die Lohnsteuerkarte für das Jahr …,
    – die Entgeltbescheinigung zur Sozialversicherung gem. § 28 a Abs. 1 Nr. 2 SGB IV,
    – die Arbeitsbescheinigung gem. § 12 SGB III.“
    Sind weitere Arbeitspapiere zu übergeben, wie ein Gesundheitspaß, eine Arbeitserlaubnis etc., so muß dies zusätzlich aufgenommen werden.

5. Ersatzpapiere

    Sind bei Ödipus die Papiere verschwunden, oder besteht Streit darüber, ob die Papiere überhaupt abgegeben wurden, so ist dieser Streit müßig. Ödipus muß Ersatzpapiere besorgen und der Arbeitgeber muß diese Ersatzpapiere ausfüllen. In jedem Falle hat der Arbeitgeber die öffentlich-rechtliche Pflicht, die Arbeitspapiere ordnungsgemäß auszufüllen und dem Arbeitnehmer zu übergeben.
    Dabei handelt es sich um eine Holschuld. Vernünftig ist es aber zumeist, eine Übersendung der Papiere zu vereinbaren.

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Textübernahmen aus den Arbeitsrechtsfolgen von Hans Gottlob Rühle:
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Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:

Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
  

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Arbeitsrecht
von H.G. Rühle

Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen:
Folge 1 - 100
Folge 101 - 200
Folge 201 - 300
Folge 301 ff.

 

Folgenübersicht:

1 - 12:
Freie Bewerberauswahl?
Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten
Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch

13 - 24:
Psych. Gutachten
Gentest
Assessment Center
Neues Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)

25 - 36:
Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)
Neues im Erziehungsrecht

37 - 48:
Berufsschule/Freistellung
Dumpinglöhne
Kündigung/soz. Aspekte
Mobbing

49 - 60:
Das Arbeitszeugnis
Zeugnisgrundsätze
Zeugnissprache
Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung

61 - 72:
Kündigung/Kopftuchtragen
Blutuntersuchungen

73 - 84:
Abmahnung
Andere Sanktionen

85 - 96:
Betriebl. Altersversorgung
Betriebsrente
“Riester-Rente”
Entgeltumwandlung

97 - 108:
Forts. “Riester-Rente”
Weihnachtsgratifikation
Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen
Krankheitsvertretung

109 - 120:
Lohngrundsätze I-V
Nebentätigkeitsverbot
Mobbing I-VI

121 - 132:
Kündigung - was tun?
Checkliste

133 - 144:
Kündigung - was tun?
Soll ich klagen?
Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?

145 - 156:
Neues Kündigungsrecht 2004

157 - 168:
Neues Kündigungsrecht
Sozialauswahl
Klagefrist
Neuregelung TzBfG

169 - 180:
Hartz IV
Ein-Euro-Job

181-192:
Ein-Euro-Job Forts.
Ausgleichsquittung /
unzulässiger Lohnverzicht

193 - 204:
Betriebsausflug
Elternzeit
Betriebsübergang

205 - 216:
Betriebliche Mitarbeiterkontrollen
Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz

217 - 228:
Neue Gewerbeordnung
Gebetspausen

228 - 240:
Neue Sperrzeitprobleme
Beendigungsvergleich

241 - 252
Ethik-Regeln I-XII

253 - 264
Hitzeregelungen
Internetnutzung (Kündigung)

265 - 276
Nebentätigkeiten
Arbeit auf Abruf

277 - 288
Arbeitslosengeld - Sperrfrist
Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld

289 - 300
Arbeitsrechtliche Schwellenwerte
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

301 - 312
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

313 - 323
Sittenwidrige Vergütung

324 - 335
Schutz der behinderten Menschen

336 - 347
Schutz der behinderten Menschen
Annahmeverzug