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Arbeitsrecht von Hans Gottlob Rühle

 

Hans Gottlob RühleHans Gottlob Rühle,
Richter am Arbeitsgericht Gießen,
Direktor des Arbeitsgerichts Marburg a.D.,
gibt Praxistips rund um das Thema Bewerbung und Arbeitsrecht.

 

Folge 67: Rauchverbot und Raucherschutz III
Zusatzurlaub für Nichtraucher

Der Fall:

Arbeitgeber Agamemnon hat mit Zustimmung des Betriebsratsvorsitzenden Odysseus einen Raucherunterstand im hinteren Teil des Betriebsgeländes errichtet. Der Weg vom Arbeitsplatz zur Raucherecke beträgt für Genußraucher Bacchus 2 Minuten und für den Überzeugungsraucher Hephaistos 7 Minuten. Bei einer Rauchzeit von 10 Minuten und doppelten Wegezeit von 4 bzw. 14 Minuten ergibt sich eine bezahlte “Raucherpause” von 14 bzw. 24 Minuten.
Das gefällt den bekennenden Nichtraucherinnen im Betriebsrat Pallas Athene und Xanthippe überhaupt nicht. Sie mutmaßen, daß die Nichtraucher in der Abwesenheitszeit die liegengebliebene Arbeit für ihre rauchenden Kollegen mittragen müssen. Sie fordern deshalb ebenfalls zusätzliche Freizeit für die Nichtraucher.
Arbeitgeber Agamemnon sieht dies ein. Er bewilligt mit dem Betriebsrat per Betriebsvereinbarung allen Nichtrauchern einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen pro Jahr als Ausgleich.
Der rauchende Stänkerer Hephaistos ist empört und klagt. Er will diesen Zusatzurlaub ebenfalls.

Die Lösung:

1. Freiwillige Leistung

Bei dem Zusatzurlaub handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Agamemnon kann entweder alleine oder gemeinsam mit dem Betriebsrat sich den Adressatenkreis für seine freiwilligen Leistungen heraussuchen. Freiwillige Leistungen müssen nicht generell immer für alle Arbeitnehmer gewährt werden.

2. Gleichbehandlung

Stänkerer Hephaistos beruft sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Damit hat der generell recht.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt jedoch dann nicht, wenn ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Gewährung von freiwilligen Leistungen besteht.
Arbeitgeber Agamemnon sieht einen solchen sachlichen Grund darin, daß die Raucher unter Umständen mehrfach am Tag sich eine bezahlte Pause nehmen. Dadurch hat der Arbeitgeber mit den Rauchern höhere Kosten oder die Nichtraucher müssen die Arbeit der Raucher miterledigen.

3. Zusatzurlaub?

Fraglich ist allerdings, ob per Betriebsvereinbarung Zusatzurlaub für Nichtraucher gewährt werden kann.
Zum einen ist der Urlaub generell in Tarifverträgen geregelt. Deshalb verbietet § 77 Abs. 3 BetrVG Arbeitgeber und Betriebsrat eine weitere und verbessernde Urlaubsregelung. Dies wäre ein Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifhoheit.
Abgesehen von diesem Bedenken stellt Urlaub eine “Freizeitgewährung zum Zweck der Erholung” dar. Erholung aber braucht der Raucher mindestens genauso viel wie der Nichtraucher, möglicherweise aufgrund seiner gesundheitlichen Gefährdung noch mehr.
Es ist deshalb der falsche Weg, Nichtrauchern Zusatzurlaub zu gewähren. Im Zweifel müßte das Arbeitsgericht dem Raucher Hephaistos diesen Zusatzurlaub von 5 Tagen ebenfalls zusprechen.

4. Zusatzpausen

Der Arbeitgeber könnte allerdings den Nichtrauchern im Wege der Gleichbehandlung ebenfalls Zusatzpausen zu billigen, die zumindest im Durchschnitt den Raucherpausen entsprechen.
Durch diese vielen Pausen könnte andererseits der Betriebsablauf gestört sein. Es wäre deshalb auch denkbar, daß der Arbeitgeber den Nichtrauchern diese Zusatzpausen in Form einer pauschalierten Freistellung gewährt. Dies wäre im Ergebnis vergleichbar mit dem Zusatzurlaub, jedoch kein Urlaub, sondern eine pauschalierte Pausenregelung.

5. Unbezahlte Pause

Agamemnon kann bei dieser Lösung zu Recht einwenden, daß ihn diese zusätzlichen bezahlten Pausen viel zu teuer kommen. Er ist zur Gewährung solcher Pausen nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag nicht verpflichtet.
Die gerechteste Lösung wäre deshalb, den Rauchern für ihre Rauchgänge in die Raucherzone nur unbezahlte Freiheit zu gewähren. Die Raucher müßten dann diese unbezahlten Pausen registrieren (z.B. Zeiterfassung) und die Zeit nacharbeiten.
Ob Arbeitgeber Agamemnon und der Betriebsrat eine solche rechtlich denkbare Lösung in der betrieblichen Praxis wählen, bleibt ihrer Entscheidung vorbehalten.

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Stichwort-Überblick über die Arbeitsrechts-Folgen:

Abmahnung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeugnis, Assessment-Center, Ausgleichsquittung, Beendigungsvergleich, Befristungsrecht, Berufsschulunterricht, Betriebliche Altersversorgung (Entgeltumwandlung, “Riester-Rente”), Betriebliche Mitarbeiterkontrollen, Betriebsausflug, Bewerbungsgespräch, Bewerbungskosten, Bewerbungsurlaub, Dumpinglöhne/Lohnwucher, Ein-Euro-Job, Einstellungsuntersuchung, Elternzeitgesetz, Ethik-Regeln, Erziehungsurlaub/-geld, Gebetspausen, Gehaltsüberzahlung, Geldbußen-Erstattung, Gentest, Gleichbehandlung: (Bewerberauswahl, Gewerbeordnung (neue Regelung), Lohn, Nichteheliche Lebensverhältnisse, Stellenausschreibung), Hartz IV, Kündigung: (Kündigung - was tun? Alkoholmißbrauch, Unzeit, Kleinbetriebe, Kopftuchtragen, Privattelefonate/SMS, Internetnutzung, Schlechtleistung, Schriftform, Sittenwidrige Vergütung, Sperrzeitprobleme, Wiedereinstellungsanspruch, Diebstahl, Schwangerschaft), Kündigungsrecht 2004 (Neuer Abfindungsanspruch, Sozialauswahl, Klagefrist), Lohngrundsätze, Mobbing, Nebentätigkeitsverbot, Psychologisches Gutachten, Rauchverbot/Nichtraucherschutz, Sperrzeit, Teilzeitarbeit (TzBfG), Schwerbehindertenschutz, Videoüberwachung, Weihnachtsgeld (Rückzahlungspflicht)
  

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Arbeitsrecht
von H.G. Rühle

Übersicht über alle bisher erschienenen Folgen:
Folge 1 - 100
Folge 101 - 200
Folge 201 - 300
Folge 301 ff.

 

Folgenübersicht:

1 - 12:
Freie Bewerberauswahl?
Einstellungsuntersuchung Erkundigungen Bewerbungsurlaub
Bewerbungskosten
Zulässige/unzul. Fragen i. Vorstellungsgespräch

13 - 24:
Psych. Gutachten
Gentest
Assessment Center
Neues Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)

25 - 36:
Forts. Befristungsrecht / Teilzeitarbeit (TzBfG)
Neues im Erziehungsrecht

37 - 48:
Berufsschule/Freistellung
Dumpinglöhne
Kündigung/soz. Aspekte
Mobbing

49 - 60:
Das Arbeitszeugnis
Zeugnisgrundsätze
Zeugnissprache
Zeugnisbenotung
Zeugnisformulierung

61 - 72:
Kündigung/Kopftuchtragen
Blutuntersuchungen

73 - 84:
Abmahnung
Andere Sanktionen

85 - 96:
Betriebl. Altersversorgung
Betriebsrente
“Riester-Rente”
Entgeltumwandlung

97 - 108:
Forts. “Riester-Rente”
Weihnachtsgratifikation
Kündigung/Schwangersch.
Gebetspausen
Krankheitsvertretung

109 - 120:
Lohngrundsätze I-V
Nebentätigkeitsverbot
Mobbing I-VI

121 - 132:
Kündigung - was tun?
Checkliste

133 - 144:
Kündigung - was tun?
Soll ich klagen?
Wer kann mich beraten?
Wie soll ich klagen?

145 - 156:
Neues Kündigungsrecht 2004

157 - 168:
Neues Kündigungsrecht
Sozialauswahl
Klagefrist
Neuregelung TzBfG

169 - 180:
Hartz IV
Ein-Euro-Job

181-192:
Ein-Euro-Job Forts.
Ausgleichsquittung /
unzulässiger Lohnverzicht

193 - 204:
Betriebsausflug
Elternzeit
Betriebsübergang

205 - 216:
Betriebliche Mitarbeiterkontrollen
Videoüberwachung
Schwerbehindertenschutz

217 - 228:
Neue Gewerbeordnung
Gebetspausen

228 - 240:
Neue Sperrzeitprobleme
Beendigungsvergleich

241 - 252
Ethik-Regeln I-XII

253 - 264
Hitzeregelungen
Internetnutzung (Kündigung)

265 - 276
Nebentätigkeiten
Arbeit auf Abruf

277 - 288
Arbeitslosengeld - Sperrfrist
Neues Elternzeitgesetz / Elterngeld

289 - 300
Arbeitsrechtliche Schwellenwerte
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

301 - 312
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

313 - 323
Sittenwidrige Vergütung

324 - 335
Schutz der behinderten Menschen

336 - 347
Schutz der behinderten Menschen
Annahmeverzug